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Landgericht Köln, 28 T 18/22

Datum:
10.11.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 T 18/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:1110.28T18.22.00
 
Tenor:

I.                    Die Sache wird zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde auf die Kammer übertragen.

II.                  Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an einem Mitglied der Geschäftsführung zu vollstrecken ist,

v e r b o t e n,

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von dem Profil @EF des Antragstellers zu löschen, wenn dies geschieht wie am 09.10.2022.

III.               Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

IV.               Streitwert: 1.500 €

 
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