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Landgericht Köln, 28 O 65/22

Datum:
04.03.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 65/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0304.28O65.22.00
 
Tenor:

I.                    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

in Bezug auf den Antragsteller zu verbreiten, zu veröffentlichen und /oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen:

„Bastard“

wie geschehen in der am 27.01.2022 auf dem Instagram-Kanal "@entfernt" veröffentlichten Instagram-Story des Antragsgegners.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.

III.               Streitwert:               bis zum 03.03.2022: 30.000 €

                                          danach: 20.000 €

 
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