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Landgericht Köln, 28 O 534/20

Datum:
27.04.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 534/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0427.28O534.20.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 45.690,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.1.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren bereits entstandenen oder noch entstehenden Schäden zu ersetzen, die der Klägerin durch die Falschberatung durch die Beklagten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis zwischen der Klägerin und der G GmbH + Co. KG für das Objekt mit der postalischen Bezeichnung, T Straße XX, 5XXXX Köln und dem zugehörigen Verfahren (LG Köln 17 O 288/16 = OLG Köln 1 U 83/18) entstanden sind und noch entstehen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten zu 82 % und der Klägerin zu 18 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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