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Landgericht Köln, 28 O 21/22

Datum:
28.09.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
28 O 21/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0928.28O21.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 4.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 26.03.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 95 % und dem Beklagten zu 2) zu 5 % auferlegt. Der Kläger trägt zudem die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1). Der Beklagte zu 2) trägt darüber hinaus die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 5 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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