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Landgericht Köln, 15 O 288/22

Datum:
28.11.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 288/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:1128.15O288.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.477,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.06.2022 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29.06.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die durch die Anrufung des Landgerichts Bielefeld entstandenen Mehrkosten. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80% und die Beklagte 20%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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