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Landgericht Köln, 14 O 395/21

Datum:
22.02.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 395/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0222.14O395.21.00
 
Schlagworte:
Nutzungspflicht elektronischer Rechtsverkehr Formunwirksamkeit Einspruch gegen Versäumnisurteil nur per Fax
Normen:
ZPO §§ 130d, 340, 341
Leitsätze:

Seit dem 01.01.2022 ist die Erhebung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nur per Fax nicht mehr wirksam. Ein auf diese Weise eingereichter Einspruch ist nach § 341 ZPO zu verwerfen.

 
Tenor:

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 10.01.2022 (Aktenzeichen: 14 O 395/21) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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