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Landgericht Köln, 11 S 155/20

Datum:
12.04.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 155/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0412.11S155.20.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 03.03.2020 (140 C 326/19) wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das erstinstanzliche Urteil abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 06.07.2019 bis zum 05.12.2019 Zug-um-Zug gegen Aushändigung einer von J. und U. über die Abtretung der Ansprüche gegen die Beklagte wegen der Annullierung des Fluges F. vom 10.06.2019 ausgestellten Urkunde im Original zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

 
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