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Landgericht Köln, 83 O 1/21

Datum:
15.07.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
83 O 1/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0715.83O1.21.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der N T L GmbH am 17.12.2019 zu TOP 2 gefasste Beschluss:

Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer Dr. B N und P T werden wie folgt geändert: Ab dem 01.01.2019 wird die Festvergütung auf jeweils 290.000,00 Euro brutto p.a. angehoben. Kosten der Gesellschaft für eine Altersversorgung des jeweiligen Geschäftsführers werden auf die Vergütung angerechnet. Wird ein Dienstwagen nicht in Anspruch genommen, so erfolgt zusätzlich eine Ausgleichszahlung in Höhe der tatsächlich bei dem anderen Geschäftsführer entstandenen Kosten des Dienstwagens, dessen Nettokaufpreis maximal 60.000,00 Euro betragen darf.

Auf Tantiemen ab dem 01.01.2018 finden die Regelungen des Gesellschaftervertrages Anwendung.

unwirksam ist.

Es wird festgestellt, dass der in der Gesellschafterversammlung der N T L GmbH am 17.12.2019 zu TOP 3 gefasste Beschluss:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der der Einladung als Anlage beigefügten Fassung  wird festgestellt.

unwirksam ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/2 und die Beklagte zu 1/2.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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