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Landgericht Köln, 5 O 189/20

Datum:
19.01.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 189/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0119.5O189.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 32.461,61 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Q D S 4.2, FIN ##### und Übertragung des gegenüber der C Bank GmbH zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeuges zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag mit der Antragsnummer #### gegenüber der C Bank GmbH freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.706,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.08.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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