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Landgericht Köln, 5 O 170/10

Datum:
16.11.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 170/10
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1116.5O170.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:

Von den Gerichtskosten tragen der Kläger 81 % und die Beklagte 19 %.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte 19 %.

Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten und der Streithelfer trägt der Kläger 81 %

Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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