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Landgericht Köln, 4 O 388/20

Datum:
02.06.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 388/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0602.4O388.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.955,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem über den Basiszinssatz seit dem 26.11.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 253,91 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.11.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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