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Landgericht Köln, 4 O 108/21

Datum:
24.11.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 108/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1124.4O108.21.00
 
Tenor:

1. Die Be​klag​te wird ver​ur​teilt, Zug um Zug gegen Her​aus​ga​be und Über​eig​nung des Fahr​zeugs Her​stel​ler: S. mit der Fahr​zeug-Iden​ti​fi​zie​rungs-Num​mer (FIN): N01 an den Kläger einen Betrag in Höhe von 52.236,36 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2021 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der in dem Klageantrag zu 1) genann​ten Zug-um-Zug-Leis​tung im An​nah​me​ver​zug be​fin​det.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Kosten des außergerichtlichen Vorgehens in Höhe von 2.438,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2021 zu zahlen.

4.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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