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Landgericht Köln, 33 O 111/20

Datum:
23.02.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
33. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 O 111/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0223.33O111.20.00
 
Tenor:

I.               Auf ihr Anerkenntnis hin wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern,

untersagt,

im geschäftlichen Verkehr im Rahmen geschäftlicher Handlungen zu Wettbewerbszwecken das Arzneimittel

C® T Hustensaft

wie folgt zu bewerben und/oder bewerben zu lassen:

1.

Insoweit zurückgewiesen.

2.

„C ® T Hustensaft ist das einzige Arzneimittel in Deutschland, das sowohl bei trockenem Reizhusten als auch bei Husten mit Schleim eingesetzt werden kann."

und/oder

„Einziges Arzneimittel in Deutschland für alle Arten und in jeder Phase von Erkältungshusten.",

sofern dies geschieht, wie aus dem Internetauftritt unter www.C .de ersichtlich und nachfolgend eingeblendet:

Bilddatei entfernt

3.

„C ® T Hustensaft ist deutschlandweit das einzige pflanzliche Arzneimittel mit hustenreizlindernden und schleimlösenden Eigenschaften.",

und/oder

„C ® T Hustensaft ist ein pflanzliches Arzneimittel auf der Basis von Eibisch und Thymian und das einzige in Deutschland, das bei jedem erkältungsbedingten Husten anwendbar ist."

und/oder

„C ® T Hustensaft ist das einzige pflanzliche Arzneimittel in Deutschland gegen jeden Husten in jeder Phase der Erkältung.",

sofern dies geschieht, wie aus dem Internetauftritt unter „C .de/C -T -hustensaft.html”, ersichtlich und nachfolgend eingeblendet:

Bilddateien entfernt

3 (d) wird insoweit zurückgewiesen.

4.

Insoweit zurückgewiesen.

5.

Insoweit zurückgewiesen.

6.

„C ist das einzige Arzneimittel in Deutschland gegen jeden Typ und jede Phase von Husten"

sofern dies geschieht, wie aus der Produkt-Werbe-Karte ersichtlich und nachfolgend eingeblendet:

Bilddatei entfernt

II. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 20.11.2020 zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

 
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