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Landgericht Köln, 323 Qs 44/21

Datum:
02.06.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
323 Qs 44/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0602.323QS44.21.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des vormals Beschuldigten vom 16.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgericht Köln vom 07.05.2021 (Az.: 506 Gs 1361/21) wird der angefochtene Beschluss aufgehoben.

Dem vormals Beschuldigten wird Rechtsanwältin M aus Köln als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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