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Landgericht Köln, 30 O 520/20

Datum:
01.07.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 520/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0701.30O520.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.466,80 € nebst Zinsen in Höhe von 13 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2019 und weitere 40,00 € als Mahnkostenpauschale zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47% und die Beklagte zu 53%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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