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Landgericht Köln, 2 O 292/19

Datum:
26.08.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 292/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0826.2O292.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.000 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen dieser zu 24%, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 48% und die Beklagte zu 2) darüber hinaus zu 28%.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger zu 33%. Im Übrigen trägt sie der Beklagte zu 1) selbst.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 18%. Im Übrigen trägt sie die Beklagte zu 2) selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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