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Landgericht Köln, 28 O 414/21

Datum:
14.12.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 414/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1214.28O414.21.00
 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf ihrer Domain H in den H-Suchergebnissen bei Eingabe des Suchbegriffs „T I“ auf die URL https://entfernt/ verlinken, wenn dies geschieht wie nachfolgend wiedergegeben:

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und wenn dieser Link zu dem Artikel mit dem Titel „entfernt“ und dem nachfolgend wiedergegebenen Inhalt führt:

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II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.               Streitwert: 20.000 €

 
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