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Landgericht Köln, 28 O 109/21

Datum:
30.03.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 109/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0330.28O109.21.00
 
Tenor:

I.        Im Wege der

einstweiligen Verfügung

wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

den von dern Antragsteller auf der von der Antragsgegnerin betriebenen Plattform G eingestellten und hierunter eingeblendeten Inhalt zu löschen

Bilddatei entfernt

II.      Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.   Streitwert: 10.000,- €

 
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