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Landgericht Köln, 26 O 25/18

Datum:
04.01.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
26 O 25/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0104.26O25.18.00
 
Tenor:

Die Klage ist hinsichtlich des Klageantrages Ziffer 2 in der Hauptsache erledigt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Parteien durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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