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Landgericht Köln, 22 O 160/20

Datum:
14.01.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 O 160/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0114.22O160.20.00
 
Tenor:

A.

1.a.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 8.007,76 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der Q Leasing GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer CL-000000 des Angebots Nr. 0000 zu zahlen.

b.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 15.04.2019 im Annahmeverzug hinsichtlich der Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der Q Leasing GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer CL-00000 des Angebots Nr. 0000 befindet.

c.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Schäden und Nachteilen, insbesondere der Rückforderung von ausgezahlten Mietzinsen freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Abschluss des mit der Q Leasing GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer CL-00000 des Angebots Nr. 0000 resultieren und ohne Abschluss dieses Vertrages nicht eingetreten wären.

2.a.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.190,54 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der Q Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer GC-00000 des Angebots Nr. 0000 zu zahlen.

b.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 15.04.2019 im Annahmeverzug hinsichtlich der Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der Q Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer GC-00000 des Angebots Nr. 0000 befindet.

c.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Schäden und Nachteilen, insbesondere der Rückforderung von ausgezahlten Mietzinsen freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Abschluss des mit der Q Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer GC-00000 des Angebots Nr. 0000 resultieren und ohne Abschluss dieses Vertrages nicht eingetreten wären.

B.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Kostennote der Prozessbevollmächtigten in Höhe von EUR 1.101,94 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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