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Landgericht Köln, 21 O 99/21

Datum:
28.09.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 99/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0928.21O99.21.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.000,- € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.04.2021  sowie die Kosten der außergerichtlichen Tätigkeit in Höhe von 1.317,57 € zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für den KIäger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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