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Landgericht Köln, 21 O 345/20

Datum:
30.11.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 345/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1130.21O345.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,  an den Kläger 35.595,14 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 23.03.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte des Klägers aus dem mit der Beklagten bestehenden Kauf- und Dienstleistungsvertrag vom 23.07./21.08.2010 über den Erwerb von 800 Teakbäumen zu einem Preis von 37.200,00 € (Kundennummer N01).

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 41.532,93 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab dem 23.03.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte des Klägers aus dem mit der Beklagten bestehenden Kauf- und Dienstleistungsvertrag vom 08.01./11.02.2013 über den Erwerb von 600 Teakbäumen zu einem Preis von 44.000,00 € (Kundennummer N01).

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorgenannten angebotenen Abtretung sämtlicher Rechte des Klägers aus den genannten Kauf- und Dienstleistungsverträgen (Kundennummern N01) mit der Beklagten in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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