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Landgericht Köln, 21 O 13/21

Datum:
25.06.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 O 13/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0625.21O13.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.171,36 € nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.6.2020 Zug-um-Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Marke A, ## und Übertragung des der Klägerin gegenüber der Bank zustehenden Anwartschaftsrechts auf Übereignung des vorstehend bezeichneten Fahrzeuges zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den noch nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag mit der Nummer ### gegenüber der B freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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