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Landgericht Köln, 20 O 493/17

Datum:
26.04.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 493/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0426.20O493.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 41.104,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2018 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Auskunftserteilung und Rechnungslegung, welche anteiligen Erlöse die Klägerin aus der Vermarktung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen, die im Jahre 2014 im Gebiet der C im Rahmen der haushaltsnahen Sammlung von Altpapier miterfasst wurden, erzielt hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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