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Landgericht Köln, 12 O 373/20

Datum:
21.04.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 373/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0421.12O373.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe 28.531,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.324,60 € gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9 % und die Beklagte zu 91 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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