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Landgericht Köln, 120 Qs 3-4/21

Datum:
29.01.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
120 Qs 3-4/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:0129.120QS3.4.21.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 22.12.2020 – 60 Ls-253 Js 46/19-259/20 – aufgehoben. Der Antrag der Nebenklägerin auf Akteneinsicht wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierfür notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

 
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