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Landgericht Köln, 11 S 104/19

Datum:
14.12.2021
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 S 104/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2021:1214.11S104.19.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 19.03.2019 – 267 C 162/17 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und die Beklagte über die im Urteil des Amtsgerichts bereits zugesprochenen Beträge hinaus verurteilt, an die Klägerin

186,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2015

21,10 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2015 sowie

110,52 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2016

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 %. Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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