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Landgericht Köln, 89 O 21/20

Datum:
20.11.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
89 O 21/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:1120.89O21.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 117.477,81 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.11.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.064,40 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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