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Landgericht Köln, 4 O 10/19

Datum:
27.05.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 10/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0527.4O10.19.00
 
Tenor:

f ü r   R e c h t   e r k a n n t  :

Die Beklagte ist dem Grunde nach verpflichtet, der Klägerin die ihr aus der mangelhaften Planung der Architektin Dipl.-Ing. R. P. in Bezug auf das Verschließen der Laubengänge mit Fenstern im Zusammenhang mit der Sanierung und Modernisierung der Straßenfront, Giebelseiten einschließlich des Häuserversatzes sowie der Laubengänge, beim Bauvorhaben T.-straße, 00000 I., entstehenden Schäden zu ersetzen.

Die Entscheidung über die Tragung der Kosten des Rechtsstreits bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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