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Landgericht Köln, 37 O 294/18

Datum:
27.08.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
37. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
37 O 294/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0827.37O294.18.00
 
Tenor:

Die Gläubigerin wird ermächtigt, die nach dem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 17.06.2020 zum Az. 11 U 186/19 von der Schuldnerin zu stellende Sicherheit in Höhe von 88.000,00 € durch Hinterlegung von Geld zu leisten.

Die Schuldnerin wird verurteilt, den dafür erforderlichen Betrag in Höhe von 88.000,00 € zugunsten der Gläubigerin zum Zwecke der Hinterlegung an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Köln vorauszuzahlen.

Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens trägt die Schuldnerin.

 
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