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Landgericht Köln, 36 O 315/18

Datum:
06.02.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
36. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 O 315/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0206.36O315.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.000,00 € nebst Zinsen in Höhe Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.01.2019 zu zahlen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 8.695,82 €, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs B 1.6 TDI T mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WAU####### nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, Kfz-Schein, Kfz-Brief und Serviceheft.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorgenannten Zug-um-Zug-Leistung im Annahmeverzug befindet.

Es wird festgestellt, dass der vorbezeichnete Zahlungsanspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung der Beklagten herrührt.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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