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Landgericht Köln, 36 O 265/18

Datum:
23.01.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
36. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 O 265/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0123.36O265.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2018 zu zahlen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,25 € für jeden mit dem nachbezeichneten Fahrzeug gefahrenen Kilometer ab Kilometerstand 35.499 bis zur Rückgabe des Fahrzeugs, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs mit der Fahrgestellnummer WP####.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 08.06.2018 mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 3.196,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2018 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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