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Landgericht Köln, 36 O 137/19

Datum:
05.11.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
36. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
36 O 137/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:1105.36O137.19.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 8.169,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2019, abzüglich am 29.05.2019 gezahlter 5.047,00 €, zu zahlen,

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 808,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2019, abzüglich am 29.05.2019 gezahlter 571,44 €, zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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