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Landgericht Köln, 34 T 159/19

Datum:
06.01.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
34. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
34 T 159/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0106.34T159.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Wipperfürth, 50 M 651/19
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 15.08.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wipperfürth vom 05.08.2019 – 50 M 651/19 – wird der angefochtene Beschluss im Hinblick auf den dort festgesetzten pfandfreien Betrag von 424,- € abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:

Von dem pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens des Schuldners ist ihm ein monatlicher Betrag von 0 € zu belassen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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