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Landgericht Köln, 29 S 223/19

Datum:
14.05.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 223/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0514.29S223.19.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) bis 7) wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 2.10.2019 – 127 C 551/17 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2) bis 7)vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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