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Landgericht Köln, 28 O 372/20

Datum:
15.10.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 372/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:1015.28O372.20.00
 
Tenor:

I.                    Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

in Bezug auf die Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

wenn dies geschieht wie in dem auf dem Z Kanal von B am 12.09.2020 veröffentlichten Video „entfernt.." zwischen Minute 23:15 und Minute 23:37 geschehen.

II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

III.               Streitwert: 10.000 €

 
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