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Landgericht Köln, 28 O 371/20

Datum:
15.10.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 371/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:1015.28O371.20.00
 
Tenor:

I.                    Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

in Bezug auf die Antragstellerin zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:

a)

„In meinem heutigen Video hört ihr sechs Beweise, dass D Scheiße labert und endgültig lügt"

„...also das war der endgültige und auch der sechste Beweis, dass D Scheiße gelabert hat aber der heftigste Beweis, dass D gelogen hat"

wenn dies geschieht wie jeweils in der auf dem Instagram-Account von „B " am xx.xx.xxxx veröffentlichten Instagram-Story geschehen;

b)

„Ich hab jetzt hart auf hart meine Beweise gebracht, dass D Scheiße gelabert hat und einfach gelogen hat ... und Verleumdung betrieben hat"

„D sagt ,S war mit mir alleine am Start`, obwohl alle Zeugen sagen ,Nee stimmt nicht, ich war nie alleine am Start"`

wenn dies geschieht wie jeweils in der auf dem Instagram-Account von „B " am xx.xx.xxxx veröffentlichten Instagram-Story geschehen;

c)

„...und D selbst sagt schon ,N komm lass es, ich hab schon so viel Scheiße gelabert, ich hab schon alles entfernt, ich hab schon die ganzen Chats gelöscht. Denn durch die ganze Scheiße, die ich gelabert hab, kamen noch mehr Beweise gegen mich"`.

wenn dies geschieht wie in dem auf dem YouTube-Kanal von „B " am xx.xx.xxxx veröffentlichten Video „entfernt.." ab Minute 43:09 geschehen;

d)

„D (...) hat irgendwann einfach alles gelöscht und hat gemerkt, je mehr ich laber, desto mehr Widersprüchlichkeiten kommen."

wenn dies geschieht wie in dem auf dem YouTube Kanal von „B " am xx.xx.xxxx veröffentlichten Video „entfernt.." ab Minute 44:17 geschehen.

II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

III.               Streitwert: 20.000 €

 
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