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Landgericht Köln, 28 O 340/20

Datum:
24.09.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 340/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0924.28O340.20.00
 
Tenor:

I.

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollziehen ist,   v e r b o t e n ,

die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Antragsteller zu verbreiten und/oder öffentlich zur Schau zu stellen und/oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen:

                            (2 Bilder wurden gelöscht.)

wie geschehen in der Print- und der E-Paper-Ausgabe der C vom ###, letzte Seite, sowie auf (Link wurde gelöscht) am ####, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung abrufbar unter (Link wurde gelöscht).

II.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.

Streitwert: 4 Fotos à 20.000 € x 2 Antragsteller x 2 Veröffentlichungen = 320.000 €

 
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