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Landgericht Köln, 26 O 331/19

Datum:
09.03.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 331/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0309.26O331.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.969,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2019 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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