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Landgericht Köln, 26 O 168/19

Datum:
21.09.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 168/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0921.26O168.19.00
 
Tenor:

     Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Klage der Streithelferin wird festgestellt, dass die Klägerin zu 1) das am 14.07.2016 bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Beklagten und der Streithelferin zur Belieferung des Grundstücks 00000 M , M1  str.0, mit Nahwärme mit Wirkung ab 15.07.2016 in der Weise übernommen hat, dass die Streithelferin gegenüber der Beklagten aus diesem Vertragsverhältnis keine Verpflichtungen hat, die auf Sachverhalte beruhen, welche ab dem 15.07.2016 entstanden sind.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Streithelferin tragen die Kläger gesamtschuldnerisch.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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