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Landgericht Köln, 24 O 167/20

Datum:
19.11.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 167/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:1119.24O167.20.00
 
Tenor:

1.

a)

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 47.991,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2020  Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges W D X# mit der Fahrgestell-Nr. W##### zu zahlen.

b)

Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich seit dem 05.05.2020 mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1.) bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

c)

Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.822,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.05.2020 zu zahlen.

d)

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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