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Landgericht Köln, 13 S 123/19

Datum:
19.02.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 S 123/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0219.13S123.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bergheim, 23 C 249/18
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 29. Mai 2019 (Az.: 23 C 249/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.600,04 € nebst Zinsen in Höhe von einem Prozentpunkt monatlich aus 1.500 € seit dem 28. Februar 2018, aus weiteren 671,56 € seit dem 28. März 2018 sowie aus weiteren 2.428,48 seit dem 20. April 2018 zu zahlen.

Weiter wird die Beklagte verurteilt, einen Betrag in Höhe von 40,00 € an die Klägerin zu zahlen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.       Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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