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Landgericht Köln, 12 O 343/19

Datum:
01.04.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 343/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0401.12O343.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.735,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahren tragen die Klägerin zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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