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Landgericht Köln, 101 Qs 26/20

Datum:
16.04.2020
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
101 Qs 26/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2020:0416.101QS26.20.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beschuldigten vom 23.03.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26.02.2020 (716 Gs 36/20) wird dieser aufgehoben und der Antrag der Staatsanwaltschaft Köln vom 19.02.2020 auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen der Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

 
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