Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 9 S 235/18

Datum:
31.07.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 S 235/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0731.9S235.18.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 13.11.2018 – 15 C 64/18 – teilweise abgeändert und unter Abweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte G, 1.118,94 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten G, von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 106,74 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 %. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger zu 89 % und die Beklagte zu 11 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank