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Landgericht Köln, 84 O 286/18

Datum:
28.08.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
84 O 286/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0828.84O286.18.00
 
Tenor:

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 V. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 1/4 und die Beklagte 3/4.

Vl. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Diese beträgt hinsichtlich der

- Unterlassung: EUR 20.000,00

- Auskunft:              EUR 5.000,00

- im Übrigen:              110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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