Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 81 O 74/19

Datum:
25.10.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
81 O 74/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1025.81O74.19.00
 
Tenor:

hat die Antragstellerin die Voraussetzungen für die nachstehende einstweilige Verfügung glaubhaft gemacht durch Vorlage von eidesstattlichen Versicherungen sowie sonstiger Glaubhaftmachungsmittel.

Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 3, 3a, 8, 12, 14 UWG, §§ 49 Abs. 4 S. 1, 2 und 5 PBefG sowie §§ 91, 890, 936 ff., 944 ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und durch den Vorsitzenden anstelle des Prozessgerichts Folgendes angeordnet:

- wie am 18.06.2019 in der Zeit von 17:19 Uhr bis 17:24 Uhr geschehen - im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation Y für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen, soweit diese Beförderungen entgeltlich erfolgen, es sei denn, das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt (Treibstoff, Schmiermittel, Abnutzung der Reifen, Reinigung des Innenraums und anteilige Kosten der Wartung).

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank