Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 6 S 12/19

Datum:
05.12.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 12/19
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:1205.6S12.19.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 209 C 183/18
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 13.12.2018, Az. 209 C 183/18, verurteilt, die im 4. Obergeschoss des Hauses M 8, ##### L, gelegene Wohnung, bestehend aus drei Zimmern, Küche, Diele, Bad, Toilette, einschließlich der Räume im Dachgeschoss sowie den dazugehörigen Kellerraum zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis zum 30.06.2020 gewährt unter der Auflage, dass die in Satz 1 genannten Räume im Dachgeschoss ab sofort nicht mehr zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch genutzt werden dürfen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Ohne Tatbestand (gem. § 313a Abs. 1 ZPO).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank