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Landgericht Köln, 4 O 463/18

Datum:
09.08.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 463/18
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0809.4O463.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.056,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.10.2018, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Personenkraftwagens, W Q Comfortline, FIN W####, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorgenannten Fahrzeugs in Verzug befindet.

Zudem wird die Beklagte verurteilt, den Kläger gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten von Anwaltskosten in Höhe von 562,15 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 71 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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