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Landgericht Köln, 3 O 199/17

Datum:
24.09.2019
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 199/17
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2019:0924.3O199.17.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 60 % und die Beklagte zu 40 %.

Die Klägerin trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Drittwiderbeklagten war nicht veranlasst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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